Chancen mit der Studienplatzklage

Die Chancen einer Studienplatzklage für die Fächer Humanmedizin, Zahnmedizin oder auch Psychologie hängen von vielen Faktoren ab. So ist es zunächst entscheidend, dass zunächst mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eine optimierte und personalisierte Strategie erarbeitet wird. Die Eckpfeiler bildet dabei die Auswahl und Anzahl der verklagten Universität. Pauschal lässt sich sagen, umso mehr Universitäten verklagt werden, desto besser sind die Chancen auf einen Medizinstudienplatz. Leider steigen auch die Kosten mit der Anzahl der Unis.

Die Chancen einer erfolgreichen Studienplatzklage für die Zulassung zum Medizinstudium hängen nicht nur allein von der Gerichtsentscheidung ab, sondern auch an der Zahl der verschiedenen Kläger. Ist die Zahl der Kläger höher als die erfolgreich eingeklagten zusätzlichen Studienplätze, werden die einzelnen Plätze unter den klagenden Studenten mittels eines Losverfahrens verteilt. Somit hat jeder Kläger, die gleiche Chance auf einen Studienplatz, unabhängig seines Zeugnisses und seiner eventuellen Wartesemester. Ausnahme bestätigen natürlich die Regel, so werden bei wenigen Universitäten die Plätze nach der Abiturnote vergeben. Dies sollte in der Klagestrategie Berücksichtigung finden

War einem das Glück hold und man hat einen Studienplatz beispielsweise für die Humanmedizin erhalten, sollte man sich schnell immatrikulieren und seinen Studienplatz wahrnehmen. Tut man diese nicht und die dafür gesetzte Frist verstreicht, hat man den Studienplatz endgültig verloren. Wenn man nicht ausgelost wurde, kann man es in einem weiteren Verfahren noch einmal versuchen oder man geht in die zweite Instanz.

Weiterhin sind die Chancen auf eine erfolgreiche Studienplatzklage auch erhöht, wenn man sich im Sommersemester bewirbt, wenn dies denn möglich ist, da sich im Sommersemester deutlich weniger Studenten an den Universitäten bewerben. Jedoch bieten auch nicht alle Fakultäten eine Immatrikulation zum Sommersemester an.