Zulassung mit der Studienplatzklage

Die Studienplatzklage gibt euch die Möglichkeit einen Medizinstudienplatz zu erhalten unabhängig von eurem NC und eurer Wartesemester. Voraussetzung ist jedoch die allgemeine Hochschulreife und dass ihr nicht an einer anderen Universität in dem Fach eingeschrieben seid.

Wie funktioniert die Studienplatzklage?

Die Studienplatzklage ist eine Kapazitätsklage. Der verklagten Universität wird dabei unterstellt, dass diese nicht alle möglichen Studienplätze vergeben hat. Das Gericht prüft daraufhin die Berechnung der Universität und kann zu dem Schluss kommen, dass zusätzliche Plätze hätten vergeben werden müssen. Die zusätzlichen Plätze werden nun an die Kläger vergeben. Sollten mehr Kläger als Plätze vorhanden sein, entscheidet regelmäßig das Los. Das Recht leitet sich unter anderem aus Art 12 Grundgesetz ab, welches euch ein Recht auf freie Wahl der Ausbildung und Ausbildungsstätte gewährt, natürlich in den Grenzen der Machbarkeit. Es können mehrere Universitäten gleichzeitig verklagt werden, um die Chancen zu erhöhen. Weiteres zu den Chancen einer Studienplatzklage könnt ihr hier finden.

Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Das erstinstanzliche Verfahren kann grundsätzlich auch ohne rechtlichen Beistand durchgeführt werden. Davon ist aber abzuraten. Die Studienplatzklage ist ein formales und an den meisten Gerichten auch rein schriftliches Verfahren. Formfehler könnten bereits zu einem Scheitern der Zulassung für den Medizinstudienplatz führen. Es gibt in Deutschland einige spezialisierten Anwälte, welche für euch die beste Strategie entwickeln können. Von der Auswahl und der Anzahl der Universitäten hängt maßgeblich der Erfolg des Klagewegs ab.

Wann sollte man den Rechtsanwalt für die Studienplatzklage kontaktieren?

Grundsätzlich sollte man einen spezialisierten Rechtsanwalt so früh wie möglich kontaktieren. Oft kann dieser nützliche Tipps im Hinblick auf die Finanzierung der Studienplatzklage geben. Des Weiteren laufen Fristen für einige Universitäten bereits vor den Bewerbungsfristen aus, so dass diese bei einer späteren Kontakaufnahme nicht mehr berücksichtigt werden können. Einige Rechtsanwälte bieten kostenfreie Erstberatungen, so kann man sich zunächst einen guten Überblick verschaffen.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Mit den erhaltenen Ablehnungsbescheiden der ZVS kann der Rechtsanwalt sich nun an das zuständige Verwaltungsgericht wenden und diese auf zusätzliche Studienplätze verklagen. Hierbei strengt man in der Regel beim Gericht ein Eilverfahren an, das überprüft, ob die Universität ihre Kapazitäten wirklich vollständig ausgefüllt hat und nicht doch noch weitere Studienplatze im medizinischen Sektor zur Verfügung stellen kann.

Um das Verfahren in Gang zu setzen, ist es wichtig, dass man alle Fristen für die Studienplatzklage einhält und alle Schritte schriftlich unternimmt. Wenn man den Antrag stellt und die Universität auf die weitere Bereitstellung von Studienplätzen verklagt, muss man seinen Anspruch auf einen zusätzlichen Studiengang gut begründen. Hierfür sollte man beglaubigte Kopien aller Ablehnungsbescheide und eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man noch an keiner anderen Universität immatrikuliert ist.

Wurde das Verfahren angenommen, setzt sich das Gericht mit der Universität in Verbindung und beginnt mit der Einsichtnahme in die Unterlagen, um die Auslastung der Kapazitäten mit den Studienplätzen zu überprüfen und um zu entscheiden, ob die verklagte Universität weitere Medizinstudiumsplätze zur Verfügung stellen muss. Ist der Entschluss des Gerichtes gefallen, wird die Universität entweder zur Bereitstellung weiterer Studienplätzen verklagt oder aber es wird bestätigt, dass sie ausreichend Studienplätze ausgegeben hat. Bei ersterem werden die zusätzlichen Studienplätzen unter den einzelnen Klägern verteilt, per Losverfahren sollte es mehr Kläger als Studienplätze geben.